§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Buchungen, Bestellungen und Dienstleistungen, die über die Website oder direkt zwischen
MHC Eventservice GmbH
Bataverstraße 84
41462 Neuss
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 178 4054 931
(nachfolgend „Auftragnehmer" oder „Anbieter")
und Kunden (Unternehmen, Veranstalter, Privatpersonen, Behörden sowie sonstige Auftraggeber) abgeschlossen werden.
(2) Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit dem Auftragnehmer, insbesondere für:
- Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Personalvermittlung
- Eventservice und Bereitstellung von Eventpersonal
- Gastroservice und Küchenpersonal
- Sicherheitsdienstleistungen
- Logistik- und Transportdienstleistungen
- Reinigungsarbeiten
- Sonstige Dienstleistungen im Bereich Personal und Service
(3) Abweichende Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, dem geschlossenen Vertrag oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Die konkrete Leistungsbeschreibung umfasst insbesondere:
- Art und Umfang der Dienstleistung
- Anzahl und Qualifikation des Personals
- Einsatzzeitraum und -ort
- Vergütung und Zahlungsmodalitäten
- Besondere Anforderungen oder Vereinbarungen
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebot
Alle Darstellungen von Leistungen auf der Website, in Broschüren oder sonstigen Werbematerialien stellen noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Anfrage und Angebot
Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er:
- Ein Anfrage- oder Buchungsformular auf der Website absendet
- Eine schriftliche oder mündliche Anfrage per E-Mail, Telefon oder persönlich stellt
- Eine Bestellung über ein Kontaktformular tätigt
(3) Auftragsbestätigung
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Kunden in Textform (z. B. per E-Mail, schriftliche Auftragsbestätigung) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(4) Vertragssprache
Die Vertrags- und Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
Die Vergütung richtet sich nach:
- Der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers
- Individuellen Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag
- Tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden des eingesetzten Personals
- Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung
(2) Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Die Zahlung erfolgt in der Regel per:
- Überweisung (Banküberweisung)
- SEPA-Lastschrift (nach Vereinbarung)
- Andere Zahlungsarten nach individueller Absprache
(3) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Bei Geschäften mit Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung zu verweigern, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.
(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
§ 5 Arbeitnehmerüberlassung
(1) Erlaubnis
Der Auftragnehmer verfügt über die erforderliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Erlaubnisnummer kann auf Anfrage mitgeteilt werden.
(2) Weisungsrecht
Die überlassenen Arbeitnehmer unterliegen während der Überlassungsdauer dem Weisungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Arbeitsausführung. Der Auftragnehmer bleibt jedoch Arbeitgeber der überlassenen Arbeitnehmer.
(3) Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Die überlassenen Arbeitnehmer nicht an Dritte weiterzuüberlassen
- Die gesetzlichen Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits- und Arbeitszeitvorschriften einzuhalten
- Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu dokumentieren und dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen
- Den Auftragnehmer unverzüglich über Arbeitsunfälle, Krankheiten oder sonstige Vorkommnisse zu informieren
- Die überlassenen Arbeitnehmer nicht während der Überlassungsdauer oder innerhalb von 12 Monaten danach direkt einzustellen, ohne eine Vermittlungsprovision zu zahlen
(4) Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Stundenzettel zu prüfen, zu bestätigen und unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzusenden.
(5) Equal Pay
Der Auftragnehmer beachtet die gesetzlichen Vorgaben zum Equal Pay gemäß § 8 AÜG. Die Vergütung der überlassenen Arbeitnehmer entspricht mindestens den tarifvertraglichen oder gesetzlichen Mindeststandards.
§ 6 Personalvermittlung
(1) Vermittlungsprovision
Bei der Personalvermittlung wird eine Vermittlungsprovision fällig, sobald zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis zustande kommt.
(2) Höhe der Provision
Die Höhe der Vermittlungsprovision richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und ist in der Auftragsbestätigung oder im Vermittlungsvertrag festgelegt. In der Regel beträgt die Provision einen bestimmten Prozentsatz des Bruttojahresgehalts oder eine Festsumme.
(3) Fälligkeit
Die Vermittlungsprovision wird fällig:
- Mit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwischen Auftraggeber und vermitteltem Kandidaten
- Auch dann, wenn der Auftraggeber den vermittelten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach Vermittlung einstellt, auch wenn zunächst kein Vertrag zustande gekommen ist
(4) Rücktrittsrecht
Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 3 Monate aus Gründen, die der vermittelte Kandidat zu vertreten hat, wird die Provision anteilig zurückerstattet oder eine kostenlose Nachvermittlung angeboten.
§ 7 Eventservice und Dienstleistungen
(1) Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Eventservice-Leistungen gemäß der Auftragsbestätigung, insbesondere:
- Bereitstellung von qualifiziertem Eventpersonal
- Gastroservice und Küchenpersonal
- Sicherheitsdienstleistungen
- Logistik und Transport
- Auf- und Abbau
- Reinigungsarbeiten
(2) Personalauswahl
Der Auftragnehmer wählt das Personal nach bestem Wissen und Gewissen aus und stellt sicher, dass es über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügt.
(3) Einsatzzeiten
Die Einsatzzeiten richten sich nach der Auftragsbestätigung. Änderungen der Einsatzzeiten sind rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vorher) mitzuteilen. Kurzfristige Änderungen können zu Mehrkosten führen.
§ 8 Stornierung und Absage
(1) Stornierungsfristen
Bei Stornierung oder Absage eines Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Stornierungsfristen und -gebühren:
- Bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei
- 7-13 Tage vor Leistungsbeginn: 50% der vereinbarten Vergütung
- Weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn: 100% der vereinbarten Vergütung
(2) Kurzfristige Absagen
Bei kurzfristigen Absagen am Tag der Leistungserbringung oder bei Nichterscheinen wird die volle Vergütung berechnet, da das Personal bereits eingeplant und disponiert wurde.
(3) Höhere Gewalt
Stornierungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) sind von den Stornierungsgebühren ausgenommen, sofern der Auftraggeber dies nachweist.
§ 9 Haftung
(1) Haftungsumfang
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
(2) Haftung bei Fahrlässigkeit
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Haftungsbeschränkung
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Versicherung
Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Details zur Versicherung können auf Anfrage mitgeteilt werden.
(5) Haftung für Personal
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des eingesetzten Personals entstehen, sofern der Auftragnehmer bei der Auswahl und Überwachung des Personals die erforderliche Sorgfalt angewendet hat.
§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und personenbezogenen Daten streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(2) Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(3) Auftragsverarbeitung
Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Vertrag. Bei Einzelaufträgen endet der Vertrag automatisch mit Abschluss der Leistungserbringung.
(2) Dauerverträge
Bei Dauerverträgen (z. B. Rahmenverträge für regelmäßige Personalüberlassung) beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Ordentliche Kündigung
Dauerverträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten
- Schwerwiegenden Vertragsverletzungen
- Insolvenz einer Vertragspartei
- Verlust der AÜG-Erlaubnis
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen und die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung für die Dauer der Störung auszusetzen oder den Vertrag hinsichtlich des betroffenen Teils zu beenden.
Höhere Gewalt umfasst insbesondere:
- Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme)
- Krieg, Terrorakte, Unruhen
- Pandemien und Epidemien
- Weitreichende Strom- oder Internetausfälle
- Behördliche Anordnungen oder Verbote
- Streiks und Aussperrungen
Bei höherer Gewalt ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit, ohne dass der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 14 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungsrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Gesetzesänderung, Erweiterung des Leistungsangebots, Anpassung an neue technische oder wirtschaftliche Entwicklungen) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
(2) Mitteilung
Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail oder Hinweis auf der Website) mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.
(3) Widerspruchsrecht
Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Neuss.
Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
MHC Eventservice GmbH
Bataverstraße 84
41462 Neuss
Deutschland
Stand: Februar 2026